Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Noovi Software Solutions AG
1. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) bilden die Grundlage des Vertragsverhältnisses zwischen der Noovi Software Solutions AG (nachfolgend „Provider“) und den Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde“) und finden auf sämtliche Produkte und Dienstleistungen des Providers Anwendung, sofern nicht ausdrücklich abweichende oder ergänzende Regelungen vereinbart sind.
Durch die elektronische Anmeldung zur Bestellung der Noovi Software oder die Registrierung eines bzw. mehrerer Benutzerkonten (nachfolgend „Noovi-Konto“) auf der Website des Providers erklärt der Kunde sein vorbehaltloses Einverständnis mit den nachfolgenden Bestimmungen.
Der Provider ist berechtigt, diese AGB nachträglich zu ändern oder zu ergänzen. Solche Anpassungen werden Teil des Vertrags, wenn der Kunde nicht innert 30 Tagen ab Bekanntgabe schriftlich widerspricht (vgl. Kapitel 12). Die jeweils gültige Fassung wird auf der Website des Providers unter noovi.ch/legal/agb veröffentlicht.
2. Vertragsgegenstand
Über die Web- und Mobile-App des Providers (nachfolgend „Noovi Software“) erbringt der Provider gegenüber seinen Kunden primär Software-as-a-Service-Leistungen („SaaS“) im Bereich Verwaltungssoftware primär für Handwerksbetriebe. Ergänzend kann der Provider weitere Leistungen, insbesondere Schulungen und Customizing („Leistungen“), anbieten. Für Art, Umfang und Konditionen sämtlicher Leistungen ist ausschliesslich die jeweils gültige Leistungsbeschreibung massgeblich, wie sie in der Noovi Software oder auf der Website des Providers veröffentlicht ist („Leistungsbeschreibung“).
3. Softwareüberlassung
Für die Vertragsdauer stellt der Provider dem Kunden die jeweils aktuelle Version der Noovi Software gegen Entgelt zur Nutzung über das Internet bereit. Hierfür betreibt der Provider die Noovi Software auf einem Server, auf den der Kunde über eine Internetverbindung zugreifen kann.
Der Provider ist berechtigt, die Noovi Software kontinuierlich weiterzuentwickeln und regelmässig durch Updates oder Upgrades zu verbessern. Massgeblich für den jeweils verfügbaren Funktionsumfang ist die aktuelle Leistungsbeschreibung. Der Provider haftet nicht für Kosten, die dem Kunden im Zusammenhang mit der Implementierung oder Nutzung solcher Updates oder Upgrades entstehen.
Der Provider überwacht die Funktionsfähigkeit der Noovi Software fortlaufend und behebt Softwarefehler nach Massgabe der technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Als Softwarefehler gilt jede Abweichung, bei der die Noovi Software die in der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung festgelegten Funktionen nicht oder nur eingeschränkt erfüllt und dadurch die vertragsgemässe Nutzung wesentlich beeinträchtigt oder verunmöglicht wird.
4. Nutzungsrechte an der Software
Der Provider räumt dem Kunden das nicht ausschliessliche und nicht übertragbare Recht ein, die Noovi Software während der Vertragsdauer im Rahmen des jeweiligen Leistungsumfangs bestimmungsgemäss zu nutzen.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Noovi Software zu vervielfältigen, zu bearbeiten oder anderweitig zu verändern, es sei denn, dies ist in der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung ausdrücklich vorgesehen oder wurde vom Provider im Einzelfall schriftlich genehmigt. Insbesondere ist es untersagt, die Noovi Software – ganz oder teilweise – dauerhaft oder vorübergehend auf Datenträgern der vom Kunden verwendeten Hardware zu installieren oder zu speichern, mit Ausnahme des für den bestimmungsgemässen Betrieb erforderlichen Zwischenspeicherns im Arbeitsspeicher.
Dem Kunden ist es untersagt, die Noovi Software entgeltlich oder unentgeltlich Dritten zur Nutzung zu überlassen. Jede Form der Weitergabe, Unterlizenzierung oder sonstigen Zugänglichmachung der Noovi Software an Dritte ist ausgeschlossen, sofern eine solche Nutzung nicht ausdrücklich in diesen AGB oder in der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung vorgesehen oder vom Provider vorgängig schriftlich genehmigt wurde.
Der Kunde verpflichtet sich, seine vertraglichen Beziehungen zu Dritten so zu gestalten und die erforderlichen organisatorischen und technischen Massnahmen zu treffen, dass eine unbefugte Nutzung oder Weitergabe der Noovi Software durch Dritte wirksam ausgeschlossen wird.
Der Provider ist berechtigt, nach angemessener vorheriger Ankündigung und während der üblichen Geschäftszeiten Audits beim Kunden durchzuführen, um die vertragsgemässe Nutzung der Noovi Software zu überprüfen. Der Kunde hat dem Provider zu diesem Zweck den erforderlichen Zugang zu den einschlägigen Systemen, Daten und Unterlagen zu gewähren und in zumutbarem Umfang mitzuwirken.
5. Data-Hosting
Der Provider stellt sicher, dass die auf dem bereitgestellten Speicherplatz abgelegten Daten im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten über das Internet abrufbar sind. Vorübergehende Einschränkungen der Verfügbarkeit infolge von Wartungsarbeiten, Sicherheitsmassnahmen oder unvorhergesehenen technischen Störungen bleiben vorbehalten.
Der Kunde verpflichtet sich, auf dem Speicherplatz keine Inhalte zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen oder vertragliche Verpflichtungen gegenüber Dritten verstösst.
Der Provider trifft im Rahmen des Stands der Technik angemessene und zumutbare Vorkehrungen, um einen Verlust von Daten zu verhindern und einen unbefugten Zugriff Dritter auf Kundendaten zu unterbinden. Zu diesem Zweck führt der Provider insbesondere regelmässige Datensicherungen (Backups) durch, setzt Firewalls ein und implementiert weitere geeignete Sicherheitsmassnahmen.
Der Kunde bleibt in jedem Fall Inhaber sämtlicher Rechte an seinen Daten. Er kann daher während der Vertragslaufzeit jederzeit die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen; ein Zurückbehaltungsrecht des Providers ist ausgeschlossen. Die Herausgabe erfolgt durch Übermittlung über ein Datennetz in dem vom Provider verwendeten Format. Ein Anspruch des Kunden auf Bereitstellung einer zur Nutzung oder Weiterverarbeitung der Daten geeigneten Software besteht nicht.
Der Provider ist berechtigt, für die Herausgabe eine angemessene Aufwandsentschädigung zu verlangen.
Nach Beendigung des Vertrags kann der Kunde innerhalb einer Frist von einem Monat die Herausgabe seiner Daten verlangen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Provider berechtigt, sämtliche Kundendaten unwiderruflich zu löschen; der Herausgabeanspruch des Kunden erlischt mit Ablauf dieser Frist endgültig. Ungeachtet dessen ist der Provider berechtigt, Kundendaten über diesen Zeitraum hinaus aufzubewahren, soweit dies zur Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten erforderlich ist oder so lange Ansprüche gegen den Provider geltend gemacht werden können bzw. berechtigte Geschäftsinteressen – insbesondere zu Beweis- und Dokumentationszwecken – eine längere Aufbewahrung rechtfertigen.
6. Beratungsdienstleistungen
Der Provider kann dem Kunden Beratungsdienstleistungen, insbesondere Schulungen oder vergleichbare Unterstützungsleistungen, anbieten. Diese Leistungen können vom Provider selbst oder von beauftragten Dritten erbracht werden. Ob und in welchem Umfang der Kunde zum Bezug solcher Beratungsdienstleistungen berechtigt ist, ergibt sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung.
Damit ein beauftragter Drittanbieter die Berechtigung des Kunden zum Bezug von Beratungsdienstleistungen überprüfen und über die erforderlichen Kontaktdaten verfügen kann, übermittelt der Provider an den betreffenden Drittanbieter insbesondere folgende Daten: Name bzw. Firma des Kunden, Adresse (Strasse, Postleitzahl, Ort, allfällige Adresszusätze), Angaben zu den zwischen dem Provider und dem Kunden abgeschlossenen Verträgen, Telefonnummer(n) sowie E-Mail-Adresse(n). Der Kunde ist verpflichtet, dem Drittanbieter auf dessen Verlangen jederzeit seine Bezugsberechtigung nachzuweisen und dafür zu sorgen, dass nur berechtigte Mitarbeitende Zugang zu den Beratungsdienstleistungen erhalten (beispielsweise durch sorgfältige Verwaltung von Zugangs- oder Kontaktdaten).
Bezieht der Kunde Beratungsdienstleistungen gemäss diesem Kapitel unmittelbar von einem Drittanbieter, entstehen sämtliche Leistungs- und Gewährleistungsansprüche ausschliesslich im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter; zwischen dem Provider und dem Kunden kommt in diesem Fall kein Beratungsvertrag zustande.
Der Provider ist berechtigt, die Inanspruchnahme der Beratungsdienstleistungen aus wichtigen Gründen jederzeit einzuschränken oder zu beenden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei querulatorischem Verhalten oder einer übermässigen Nutzung des Angebots vor.
Mit der Annahme dieser AGB erklärt der Kunde gleichzeitig sein Einverständnis mit den jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Datenschutzerklärung des betreffenden Drittanbieters.
7. Subunternehmer
Der Provider ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere für Entwicklungs- und Programmierleistungen, Subunternehmer oder sonstige Dritte beizuziehen.
Der Provider verpflichtet sich, die von ihm beigezogenen Dritten sorgfältig auszuwählen und angemessen zu instruieren. Eine darüberhinausgehende Verantwortung übernimmt der Provider nicht; Gewährleistungs- und Haftungsansprüche für Leistungen von Subunternehmern oder Dritten sind, soweit gesetzlich zulässig, gemäss Kapitel 13 ausgeschlossen.
8. Support
Der Provider bearbeitet Anfragen des Kunden zur Noovi Software sowie zu weiteren eigenen Leistungen, während der auf der Website des Providers bekanntgegebenen Geschäftszeiten und beantwortet diese nach Möglichkeit so zeitnah wie angemessen, primär telefonisch, per E-Mail, über Chat oder über andere vom Provider angebotene Kommunikationskanäle. Supportleistungen für Produkte oder Dienstleistungen von Drittanbietern sind hiervon ausdrücklich ausgeschlossen.
9. Preise und Zahlungsbedingungen
Der Kunde verpflichtet sich, dem Provider für die bestellten Leistungen das in der jeweils geltenden Leistungsbeschreibung bzw. den Abonnementinformationen ausgewiesene Entgelt zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten.
Sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, ist das Entgelt jeweils am Ende eines Monats fällig und innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.
Der Provider stellt dem Kunden das vertraglich geschuldete Entgelt mittels Rechnung an die vom Kunden hinterlegte Rechnungsadresse, insbesondere an die dort angegebene E-Mail-Adresse, zu.
Rechnungen, gegen die der Kunde nicht bis zum jeweiligen Fälligkeitsdatum schriftlich begründete Einwendungen erhebt, gelten als anerkannt.
Bezahlt der Kunde das geschuldete Entgelt nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist, wird der gesamte offene Rechnungsbetrag automatisch fällig und der Kunde gerät ohne weitere Mahnung in Verzug. Der Provider ist in diesem Fall berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % p. a. zu verlangen sowie den gesamten ausstehenden Betrag per E-Mail zur sofortigen Zahlung einzufordern. Für jede Mahnung kann der Provider zusätzlich eine angemessene pauschale Mahngebühr erheben. Die
Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadenersatzes bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Der Provider ist ferner berechtigt, das Inkasso einer Drittpartei zu übertragen oder die Forderung an eine solche abzutreten; hierdurch können zusätzliche Bearbeitungsgebühren entstehen.
Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Provider zudem berechtigt, das Noovi-Konto und damit den Zugang zu sämtlichen Leistungen des Providers und/oder von Drittanbietern vorübergehend zu sperren. Das vertraglich vereinbarte Entgelt bleibt auch während einer solchen Sperre in vollem Umfang geschuldet. Eine Wiederaufschaltung erfolgt erst nach vollständiger Begleichung sämtlicher ausstehender Beträge, einschliesslich allfälliger Mahngebühren und einer Aufschaltgebühr. Ziffer 11 bleibt vorbehalten.
10. Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, die SaaS-Dienstleistungen ausschliesslich im Rahmen des vertraglich vereinbarten Zwecks zu nutzen. Er trägt die alleinige Verantwortung für sämtliche Inhalte, die er selbst oder von ihm autorisierte Nutzer unter Verwendung der SaaS-Dienstleistungen erstellen, übermitteln, speichern oder anderweitig verwenden. Der Kunde ist für die Bereitstellung und den Unterhalt der zur Nutzung der Noovi Software erforderlichen Systemvoraussetzungen (insbesondere Hard- und Software, Internetverbindung) eigenständig verantwortlich. Ebenso obliegt dem Kunden – unbeschadet der Sicherungspflichten des Providers – die vollständige und korrekte Eingabe sowie laufende Pflege aller für die Inanspruchnahme der SaaS-Dienstleistungen notwendigen Daten und Informationen.
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche von ihm in die vom Provider bereitgestellten Systeme eingegebenen oder übermittelten Daten und Informationen vor deren Übertragung auf Viren, Schadsoftware oder sonstige sicherheitsrelevante Komponenten zu überprüfen und hierfür Virenschutzprogramme sowie sonstige Sicherheitsmassnahmen einzusetzen, die dem jeweils anerkannten Stand der Technik entsprechen.
Der Kunde hat durch geeignete organisatorische und technische Massnahmen sicherzustellen, dass ein unbefugter Zugriff Dritter auf die Noovi Software verhindert wird. Er ist verpflichtet, seine Mitarbeitenden über die bestehenden Immaterialgüterrechte des Providers zu informieren und deren Einhaltung durch geeignete Weisungen und Kontrollen zu gewährleisten. Insbesondere hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass seine Mitarbeitenden weder Vervielfältigungen der Noovi Software anfertigen noch Zugangsdaten an unberechtigte Dritte weitergeben.
Der Kunde wird bei der erstmaligen Nutzung der SaaS-Dienstleistungen vom Provider zur Verfügung gestellte Logindaten erhalten. Nach dem ersten Login wird jeder Kunde automatisch aufgefordert, ein eigenes sicheres Passwort zu erstellen, die für den Zugang zu seinem jeweiligen Konto erforderlich sind. Der Kunde hat seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln, geheim zu halten und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Sobald der Kunde den Verdacht einer unbefugten Nutzung oder eines sonstigen sicherheitsrelevanten Vorfalls hat, hat er den Provider unverzüglich zu informieren. Der Provider ist in solchen Fällen berechtigt, die betreffende Benutzerkennung und das Passwort zurückzusetzen oder den Zugang vorübergehend zu sperren, um die Systemsicherheit zu gewährleisten.
Der Kunde hat alle Vorkehrungen zu treffen, die nach pflichtgemässem Ermessen zur Wahrung und Verbesserung der Sicherheit der Daten, der Noovi Software sowie der für den Zugriff genutzten Netzwerkverbindungen erforderlich sind. Er ist insbesondere verpflichtet, die ihm zur Nutzung bereitgestellten Sicherheitselemente (insbesondere Passwörter, Authentifizierungsverfahren und vergleichbare Zugangsmittel) nach anerkannten Sicherheitsstandards zu schützen und deren vertrauliche Behandlung sicherzustellen. Sobald der Kunde Anhaltspunkte dafür hat, dass die Sicherheit dieser Elemente nicht mehr gewährleistet ist – etwa infolge Offenlegung oder unbefugter Manipulation –, hat er den Provider unverzüglich zu informieren.
Der Kunde ist verpflichtet, die in seinem Noovi-Konto hinterlegten Angaben, insbesondere Personalien wie Wohn- bzw. Domiziladresse, E-Mail-Adresse für Mitteilungen und Rechnungszustellungen sowie Telefonnummer(n), jederzeit vollständig und aktuell zu halten. Der Provider ist berechtigt, hinterlegte Personalien anhand öffentlich zugänglicher Informationen (z. B. Handelsregistereinträge) zu überprüfen und erforderlichenfalls zu berichtigen. Mit Zustimmung zu diesen AGB erteilt der Kunde seine Einwilligung zu solchen Überprüfungen und Anpassungen.
Der Provider ist berechtigt, die vom Kunden gemachten Angaben im Rahmen von Bonitäts- und Adressprüfungen zu überprüfen. Zu diesem Zweck darf der Provider Personendaten des Kunden bearbeiten und bei geeigneten Dritten Auskünfte einholen, insbesondere bei der Zentralstelle für Kreditinformationen (ZEK), bei zuständigen Behörden (z. B. Betreibungs- und Steuerämtern, Einwohnerkontrollen) sowie bei weiteren gesetzlich vorgesehenen oder für Bonitätsabklärungen geeigneten Informations- und Auskunftsstellen. Mit Annahme dieser AGB erteilt der Kunde seine ausdrückliche Einwilligung zu diesen Überprüfungen und Abklärungen.
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses obliegt es ausschliesslich des Kunden, seine im System gespeicherten Daten rechtzeitig zu sichern. Der Provider ist berechtigt, sämtliche Kundendaten einen Monat nach Vertragsende unwiderruflich zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Der Kunde bleibt selbst dafür verantwortlich, sämtliche ihm obliegenden vertraglichen oder gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten einzuhalten.
Verletzt der Kunde Pflichten aus diesen AGB oder aus sonstigen vertraglichen Vereinbarungen, oder besteht ein begründeter Verdacht auf missbräuchliche Nutzung, ist der Provider berechtigt, das Noovi-Konto sowie den Zugang zu sämtlichen eigenen Leistungen und gegebenenfalls damit verbundenen Angeboten Dritter vorübergehend einzuschränken oder dauerhaft zu sperren.
11. Vertragsdauer und Kündigung
Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Bestellung durch den Kunden, wobei die kostenlose Testphase (standardmässig 30 Tage, Anpassungen vorbehalten) nicht das Vertragsverhältnis begründet.
Nach Ablauf der Testphase endet der Zugang zur Noovi-Software automatisch, sofern keine Bestellung durch den Kunden erfolgt ist.
Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch um eine weitere Vertragsperiode gemäss jeweiligem Abonnement, solange das Vertragsverhältnis nicht gemäss vorliegendem Kapitel gekündigt wird.
Beide Parteien sind berechtigt, das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat auf das Ende der jeweils laufenden Vertragsperiode des betreffenden Abonnements zu kündigen. Abweichende Regelungen zu Kündigungsfristen, insbesondere im Rahmen von Sonderaktionen oder individuell vereinbarten Verträgen, bleiben vorbehalten.
Die Kündigung muss online im jeweiligen Noovi-Konto des Kunden oder schriftlich (via E-Mail) erfolgen. Im Anschluss an die Kündigung erhält der Kunde vom Provider eine E-Mail mit einem Bestätigungs-Link. Wenn diese Bestätigung beim Provider eingegangen ist, wird das Noovi-Konto nach Ablauf der einmonatigen Kündigungsfrist auf Ende der jeweiligen Vertragsperiode gesperrt. Massgebend für den Kündigungszeitpunkt ist der Eingang der Kündigungsbestätigung beim Provider.
Das Recht beider Parteien zur fristlosen Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund, der den Provider zur sofortigen Vertragsbeendigung berechtigt, liegt insbesondere vor,
- wenn der Kunde in Konkurs fällt oder die Konkurseröffnung mangels Aktiven eingestellt wurde;
- wenn der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis im Ausmass von mindestens einem Monatsentgelt im Verzug ist und er unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen erfolglos gemahnt wurde;
- wenn der Kunde bei Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen schuldhaft Rechtsvorschriften verletzt oder in Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder Namensrechte Dritter eingreift;
- wenn der Kunde schwerwiegend gegen Pflichten gemäss vorliegenden AGB oder weiteren vertraglichen Bestimmungen verstösst;
- wenn der Kunde die vertragsgegenständlichen Dienste zur Förderung oder Unterstützung krimineller, rechtswidriger oder sonst wie sittenwidriger Handlungen nutzt.
12. Vertragsänderungen
Der Provider ist berechtigt, seine Leistungen sowie einzelne Bestimmungen des Vertrages – einschliesslich dieser AGB – und/oder die vereinbarten Entgelte, Preise und Gebühren (einschliesslich Abonnementspreise) jederzeit anzupassen. Über solche Änderungen informiert der Provider den Kunden in geeigneter Form, beispielsweise mittels Mitteilung innerhalb der Anwendung des Providers, per E-Mail oder auf dem Postweg.
Stellen die Änderungen eine erhebliche Verschlechterung der Konditionen aus Kundensicht dar, ist er zur ausserordentlichen Kündigung mit einer Frist von 14 Tagen zum Änderungszeitpunkt berechtigt.
Der Provider ist berechtigt, sämtliche Entgelte, Preise, Gebühren, inklusive Abonnementsgebühren, einmal jährlich der Teuerung anzupassen. Die Teuerung bestimmt sich gemäss dem vom Bundesamt für Statistik veröffentlichten Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) (Basis Dezember 2020 = 100 Punkte), aufgerundet auf den nächsten Franken. Als Ausgangsindex gilt der LIK vom 1. Mai 2025 und für die nachfolgenden Anpassungen der LIK gemäss dem Stand der letzten Anpassung gemäss vorliegender Bestimmung. Sollte der Provider in einem Jahr keinen Gebrauch von einer LIKAnpassung machen bzw. nicht auf allen, sondern nur auf einzelnen Leistungen, so verfällt dieses Recht nicht in den Folgejahren oder auf anderen Leistungen. Solche Preisanpassungen berechtigen den Kunden nicht zur Kündigung der betreffenden Leistungen oder des Vertrages.
Der Kunde ist berechtigt, das vereinbarte Abonnement oder den Leistungsumfang jederzeit ohne Einhaltung der in Kapitel 11 vorgesehenen Kündigungsfristen zu erweitern („Upgrade“). Eine Reduktion des Leistungsumfangs oder der Wechsel in ein kostengünstigeres Abonnement („Downgrade“) ist dagegen nur unter Einhaltung der in Kapitel 11 festgelegten Kündigungsfristen und jeweils auf das Ende der laufenden Vertragsperiode zulässig.
13. Haftung und Gewährleistung
Der Provider gewährleistet die Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft der SaaS-Dienstleistungen ausschliesslich im Rahmen der in diesen AGB festgelegten Bestimmungen.
Der Kunde verpflichtet sich, den Provider von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf den vom Kunden gespeicherten oder übermittelten Daten beruhen, und dem Provider alle Aufwendungen – einschliesslich angemessener Kosten der Rechtsverfolgung und -verteidigung – zu ersetzen, die dem Provider infolge einer tatsächlichen oder behaupteten Rechtsverletzung entstehen.
Der Provider ist berechtigt, den vom Kunden genutzten Speicherplatz mit sofortiger Wirkung zu sperren, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass die dort gespeicherten Daten rechtswidrig sind oder Rechte Dritter verletzen. Ein solcher begründeter Verdacht liegt insbesondere vor, wenn Gerichte, Behörden oder sonstige Dritte den Provider auf eine mögliche Rechtswidrigkeit oder Rechtsverletzung hinweisen. Der Provider informiert den Kunden unverzüglich über die Sperre und deren Gründe, soweit ihm dies nicht durch behördliche Anordnung untersagt ist. Die Sperre wird aufgehoben, sobald der Verdacht vollständig ausgeräumt ist.
Soweit gesetzlich zulässig, schliesst der Provider jede Haftung gegenüber dem Kunden sowie gegenüber Dritten für die Erfüllung vertraglicher oder ausservertraglicher Pflichten aus, einschliesslich der Haftung für Datenverluste und für Schäden, die unmittelbar oder mittelbar aus der Nutzung der Noovi Software entstehen, auch wenn diese auf Fahrlässigkeit beruhen.
Hat der Provider zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen Hilfspersonen beigezogen, so steht er ausschliesslich für eine sorgfältige Instruktion der Beigezogenen ein. Im Übrigen werden Gewährleistung sowie Haftung soweit gesetzlich zulässig vollumfänglich ausgeschlossen. Dieser Gewährleistungs- und Haftungsausschluss gilt insbesondere auch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
In allen Fällen, unabhängig von der Haftungsgrundlage, ist - soweit gesetzlich zulässig - die Haftung des Providers auf den Betrag der monatlichen Lizenzgebühr in den letzten zwölf Monaten vor Entstehung des Schadens beschränkt.
Soweit gesetzlich zulässig, wird jegliche Gewährleistung für die Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft sowie jede Haftung im Zusammenhang mit der Noovi Software und den von Drittanbietern erbrachten Dienstleistungen vollständig ausgeschlossen.
14. Geheimhaltung
Der Provider verpflichtet sich, über sämtliche ihm im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages bekannt gewordenen vertraulichen Vorgänge – insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden – Stillschweigen zu bewahren und diese Informationen ohne vorherige Zustimmung des Kunden nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben, soweit eine Weitergabe nicht für die ordnungsgemässe Erfüllung der vertraglichen Pflichten des Providers erforderlich ist.
Der Kunde räumt dem Provider das Recht ein, den Kunden als Referenz zu benennen und allgemeine Informationen über den Vertrag zu Marketing-, Public-Relations- und Vertriebszwecken zu verwenden. Der Provider informiert den Kunden vor jeder entsprechenden Veröffentlichung; der Kunde kann seine Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern.
15. Immaterialgüterrechte
Alle Immaterialgüterrechte an den SaaS-Dienstleistungen des Providers, insbesondere an der Noovi Software sowie an der Website verbleiben im Eigentum des Providers.
16. Datenschutz
Mit der Akzeptierung dieser AGB erklärt der Kunde gleichzeitig sein Einverständnis zur Datenschutzerklärung des Providers jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Die Datenschutzerklärung ist permanent auf der Website des Providers aufgeschaltet (noovi.ch/datenschutz) .
17. Mitteilungen
Sämtliche Mitteilungen sind, sofern in diesem Vertrag oder von Gesetzes wegen nicht zwingend eine strengere Form vorgesehen ist, alternativ per In-App-Mitteilung in Noovi, per Post oder per E-Mail an die vom Kunden im Noovi-Konto angegebenen bzw. auf der Website des Providers angegebenen (E-Mail-)Adressen zu richten. Der Kunde ist verpflichtet, dem Provider Adressänderungen (inkl. EMail) unverzüglich bekannt zu geben, respektive im Noovi-Konto anzupassen, widrigenfalls Mitteilungen an der zuletzt bekannt gegebenen Adresse als rechtswirksam zugegangen gelten.
18. Schlussbestimmungen
Sollten bestimmte Punkte nicht geregelt oder einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag dennoch bestehen. Die ungeregelten oder unwirksamen Punkte sind durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die dem Recht entspricht und dem Willen beider Parteien möglichst nahekommt.
Dieser Vertrag, einschliesslich der Fragen dessen Zustandekommen und Gültigkeit, unterliegt Schweizer Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrechts sowie internationaler Abkommen.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sowie in Bezug auf den Gegenstand dieses Vertrages, einschliesslich der Fragen des Zustandekommens, der Gültigkeit, der Ungültigkeit, der Verbindlichkeit, der Umsetzung, der Änderung oder Ergänzung, der Verletzung oder Beendigung dieses Vertrages, ist am Sitz des Providers.